Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Aktualisierte Corona-Schutzmaßnahmen

Schließung der Werkstätten bis 9. Mai und angepasstes Besucherkonzept

Informationen zu den Schutzmaßnahmen in den Werkstätten und Wohneinrichtungen

 

Werkstätten

Unsere Werkstätten bleiben vorerst für einen Großteil unserer Beschäftigten bis zum 18. April geschlossen. Ein kleiner Teil unserer Beschäftigten ist von dieser Regelung ausgenommen und kann wieder die Arbeit aufnehmen. Die betreffenden Personen wurden bereits über den Sozialdienst informiert. 

Weitere Informationen erhalten Sie zu gegebener Zeit über die Sozialdienste Ihrer Werkstatt.

Wohneinrichtungen

Besuche sind nur unter Einhaltung der in der Sächsischen Corona-Schutzverordnung festgelegten Maßnahmen möglich.

Bitte beachten Sie folgende Auflagen des aktuellen Besucherkonzepts (Stand 23.03.2021):

  • Besuche sind nur unter Einhaltung der in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgelegten Maßnahmen möglich. Dies gilt jedoch nur, wenn keine anderen Regelungen (Quarantäne der Person oder Einrichtung), dem entgegenstehen.
  • Für Besuche ist sich in der Regel mindestens drei Werktage im Vorfeld bei der zuständigen Einrichtungsleitung anzumelden. Die aktuellen Besuchszeiten sind bei der Einrichtungsleitung zu hinterfragen.
  • Vor dem Besuch ist zwingend ein negativer Coronanachweis notwendig, ein Zutritt ist sonst nicht möglich. Ein Coronaschnelltest (PoC- Test) kann Ihnen in unserer Einrichtung angeboten werden. Alternativ kann Ihrerseits ein negativer PCR- Test (nicht älter als 48 h) vorgelegt werden. Selbsttests (Laientests) werden nicht anerkannt.

Die Schutzmaßnahmen gelten auch für geimpfte oder Personen die bereits von einer Coronainfektion genesen sind.

Alle Verordnungen finden Sie in dem unten stehenden Besucherkonzept. Das Besucherkonzept gilt vorerst bis auf Widerruf der Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Einrichtungsleitungen zur Verfügung.

maske-covid.jpg