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Strukturierung, Förderung und Teilhabe

Menschen mit Behinderung, die die Voraussetzungen nach § 219 Abs. 3 SGB IX für eine Beschäftigung in den Oberlausitzer Werkstätten (noch) nicht erfüllen, werden in den Förder- und Betreuungsbereichen der Oberlausitzer Werkstätten in Bautzen und Löbau betreut.

Sie erhalten dort professionelle Begleitung und Pflege und können dadurch in einem zweiten Lebensumfeld am Leben in der Gemeinschaft teilhaben.

Angebote zur Gestaltung und Strukturierung des Alltags, zur Weiterentwicklung (Förderung) individueller Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bilden die Arbeitsschwerpunkte unserer Förder- und Betreuungsbereiche.

Die Arbeit an der Erlangung bzw. Wiedererlangung der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Oberlausitzer Werkstätten ist für Betreute, bei denen dieses Ziel erreichbar erscheint, eine weitere Aufgabe der FBBs. Dafür arbeiten die Fachkräfte eng mit den Fachkräften der Werkstätten zusammen.