Ich interessiere mich für einen Arbeitsplatz in den Oberlausitzer Werkstätten.
Was muss ich tun, damit ich in einer Werkstatt arbeiten kann?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
- Sie rufen den Sozialdienst der Werkstatt an, in der Sie gern arbeiten möchten. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter kann Sie telefonisch beraten. Aber auch ein Besuch in der Werkstatt ist möglich. In einem Beratungsgespräch erhalten Sie die gewünschten Informationen und Sie können sich die Werkstatt anschauen.
- Sie stellen zunächst einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit oder bei der Deutschen Rentenversicherung. Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Anträge im Internet runterladen. Bei der Agentur für Arbeit vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
- Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie und die zuständige Werkstatt eine Kostenzusage. Die Werkstatt lädt Sie dann zu einem Gespräch ein.
Wie geht es dann weiter in der Werkstatt?
- Sie beginnen zuerst mit der Maßnahme der beruflichen Bildung im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich. Das dauert insgesamt 27 Monate.
- Ziel der beruflichen Bildung ist es u. a., dass Sie einen festen Arbeitsplatz in der Werkstatt finden.
- Nach Beendigung der Berufsbildungszeit werden Sie in den Arbeitsbereich übernommen. Kostenträger im Arbeitsbereich ist in der Regel der Kommunale Sozialverband Sachsen.
- Nach Übernahme in den Arbeitsbereich arbeiten Sie als Werkstattbeschäftigter in einer Arbeitsabteilung oder auf einem Außenarbeitsplatz der Werkstatt.
Was verdiene ich, wenn ich in der Werkstatt arbeite?
- In der Zeit der Berufsbildungsmaßnahme erhalten Sie Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld
- Ab der Übernahme in den Arbeitsbereich erhalten Sie von der Werkstatt ein Arbeitsentgelt.
- Weitere Leistungen zum Leben müssen Sie bei den zuständigen Kostenträgern selbst beantragen. Dazu können Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialdienste gern beraten.
Wie kann ich täglich zu meiner Werkstatt gelangen?
- Wenn es Ihnen persönlich möglich ist und eine entsprechende regelmäßige Verkehrsanbindung zwischen Ihrem Wohn- und Arbeitsort existiert, können Sie selbständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln Ihren Arbeitsweg bewältigen. Auch die Nutzung eines privaten PKW ist möglich, wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen.
- Ansonsten nutzen Sie für Ihren Arbeitsweg den Fahrdienst. Dieser wird vom Kostenträger bewilligt und von der Werkstatt organisiert.
Welche gesetzlichen Grundlagen sind besonders wichtig?
- SGB IX § 219 - Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen
- SGB IX § 220 - Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen
- SGB IX § 221 - Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen
- Werkstättenverordnung
- Für weitere Fragen können Sie zusätzlich die Unabhängige Teilhabeberatung EUTB nutzen. Beratungsstellen gibt es in allen Landkreisen unserer Region.
Welche Angebote gibt es noch beim Diakoniewerk Oberlausitz?
- Im Bereich Wohnen der Diakoniewerk Oberlausitz gGmbH gibt es ein umfangreiches Angebot verschiedener Wohnformen für Menschen mit Behinderung.
- Bitte nutzen Sie für weitere Informationen die Website unter der Rubrik WOHNEN.