Interessensvertretung
Gemäß der Werkstättenverordnung (WVO) gibt es in jeder Werkstatt für behinderte Menschen einen Werkstattrat.
Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten des Arbeitsbereiches und arbeitet auf der Grundlage der Werkstättenverordnung (WVO) § 14 - Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte.
Den Werkstatträten stehen in allen OLW Vertrauenspersonen zur Seite. Die Sozialdienste der Werkstätten können auf Wunsch Kontakte vermitteln.
Weitere Informationen unter
- Werkstatträte in Sachsen: www.wfbm-sachsen.de
- Werkstatträte Deutschland: www.werkstatträte-deutschland.de
- Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMV) in leichter Sprache:
https://www.diakonie.de/in-leichter-sprache-diakonie-werkstaetten-mitwirkungs-verordnung