Berufliche Bildung und Qualifizierung
Die Oberlausitzer Werkstätten bieten Menschen mit Behinderung berufliche Bildung und Qualifizierung nach Beendigung ihrer Schulpflicht bzw. bei Anspruch auf Eingliederung in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) nach Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben.
Dauer
Die Dauer der beruflichen Bildung beträgt insgesamt 27 Monate. Sie gliedert sich in zwei Etappen.
Das Eingangsverfahren dauert 3 Monate. Im Eingangsverfahren lernen die Teilnehmenden die Werkstatt und ihre Arbeitsgruppe kennen, erkunden ihre beruflichen Interessen und persönlichen Kompetenzen und machen sich mit den Arbeitsangeboten der Werkstatt vertraut.
Die Maßnahme im Berufsbildungsbereich schließt sich an und dauert in der Regel 24 Monate.
Inhalte
Die berufliche Bildung erfolgt auf der Grundlage des Verfahrens PRAXISBAUSTEIN. Die Teilnehmenden lernen verschiedene Praxisfelder mit ihren Arbeitsangeboten kennen und können sich im weiteren Verlauf für die vertiefende berufliche Bildung in einem Praxisfeld entscheiden.
Für dieses Praxisfeld erwerben die Teilnehmenden theoretische und praktische Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Kritikfähigkeit etc. Lernziele und Bildungsinhalte werden mit dem Beschäftigten individuell festgelegt.
Standard PRAXISBAUSTEIN
Seit 2017 ist das Verfahren PRAXISBAUSTEIN verbindliche Grundlage für die berufliche Bildung in den Oberlausitzer Werkstätten. Dieses Verfahren ermöglicht standardisierte und anerkannte berufliche Bildungsprozesse für Menschen mit Behinderung in einer WfbM.
Mit PRAXISBAUSTEIN erlernen die Teilnehmenden überschaubare konkrete Tätigkeiten eines Praxisfeldes. Die Lerninhalte basieren auf anerkannten Ausbildungsrahmenplänen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG). Im Rahmen der beruflichen Bildung können die Teilnehmenden mehrere Praxisbausteine erlernen.
Am Ende der Berufsbildungszeit absolvieren die Teilnehmenden eine Leistungsfeststellung. Für das erfolgreiche Bestehen der Leistungsfeststellung erhalten die Teilnehmenden Zertifikate der Kammern (Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer).
Praxisbausteine sind anschlussfähig an eine weitere berufliche Ausbildung mit Qualifizierungsbausteinen nach BBiG.