- Abbruch und Entsorgung Wohnhaus/Wohnheim-Gebäude mit angrenzendem Nebengebäude. Gebäude sind teilunterkellert. Höhe von Oberkante Fußboden Erdgeschoss bis Oberkante Dachfirst ca. 11,35 m. Die Innenabmessung des Kellers beträgt ca. 15,00 m x 5,00 m, Höhe von Oberkante Fußboden Erdgeschoss bis Oberkante Decke ca. 3,00 m
- Abbruch aller baulichen Anlagen bis maximal 5 m um Gebäude-Außenkante, einschließlich aller Leitungen und Kanäle; vollständiger Abbruch bis Unterkante Fundamente und Fußboden/Platten.
- Umbauter Raum einschließlich Fundament ca. 6000 m³
Bauvorhaben im Lindenhof Oppach
Die Abbruchleistungen werden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben. Die Hauptleistung besteht in: